§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung des Online-Dienstes Zvitly. Vertragspartner auf Ihrer Seite sind Sie, auf unserer Seite ausschließlich das unten genannte Unternehmen; die vollständigen Angaben zu Unternehmen, Gewerbe und Aufsichtsbehörden finden Sie im Impressum. Impressum.
Zvitly richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer. Verbraucher ist nach § 1 Abs 1 Z 2 KSchG, wer den Vertrag nicht zum Betrieb seines Unternehmens schließt. Unternehmer ist nach § 1 Abs 1 Z 1 KSchG, für wen der Vertrag zum Betrieb seines Unternehmens gehört.
Die Unterscheidung zwischen B2C und B2B zieht sich durch dieses gesamte Dokument. Das österreichische Recht gewährt Verbrauchern einen Schutz, von dem vertraglich nicht abgewichen werden kann; genau deshalb sind die Bestimmungen zu Rücktrittsrecht, Gewährleistung, Haftungsbeschränkung und Gerichtsstand für die beiden Gruppen unterschiedlich formuliert.
Eigene Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Bestimmung hat vor allem im Verhältnis zwischen Unternehmern Bedeutung.
Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertrag kann auch in englischer, ukrainischer und russischer Sprache geschlossen werden (§ 9 Abs 1 Z 4 ECG); rechtsverbindlich ist jedoch ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB. § 9 ECG
- Firma
- WENEXUS Consulting GmbH
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Anschrift
- Fleischmarkt 14/5a
1010 Wien
Österreich - zvitly@wenexus.at
§ 2 Einbeziehung der AGB und Änderung der Bedingungen
Diese AGB werden dadurch Vertragsbestandteil, dass Sie ihnen bei der Registrierung durch eine gesonderte Handlung zustimmen. Der Text ist unter /agb dauerhaft abrufbar und kann gespeichert und wiedergegeben werden – das verlangt § 11 ECG, und genau deshalb trägt diese Seite eine Schaltfläche zum Drucken und Speichern als PDF. § 11 ECG
Bestimmungen ungewöhnlichen Inhalts, die für den anderen Teil nachteilig sind, werden nicht Vertragsbestandteil, wenn nicht besonders auf sie hingewiesen wurde (§ 864a ABGB). Wir verstecken wesentliche Einschränkungen bewusst nicht in langen Absätzen: Alles, was Ihre Rechte einschränkt, steht in einem eigenen Paragrafen mit entsprechender Überschrift. § 864a ABGB
Eine Änderung dieser AGB teilen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail und im Produkt mit, unter Angabe der geänderten Stellen und mit ausdrücklichem Hinweis auf Ihr Widerspruchsrecht.
Widersprechen Sie nicht innerhalb von sechs Wochen, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung selbst ausdrücklich hin, wie es § 6 Abs 1 Z 2 KSchG verlangt. Widersprechen Sie, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter, und wir können ihn unter Einhaltung der Frist nach § 16 kündigen. § 6 KSchG
Dieser Mechanismus gilt NICHT für den Hauptgegenstand des Vertrags und nicht für den Preis. Diese ändern sich nur durch eine echte Vereinbarung; für den Preis gilt der gesonderte § 8.
§ 3 Vertragsgegenstand
Zvitly ist eine Webanwendung für die eigenständige Buchführung von Unternehmerinnen und Unternehmern in Österreich: Rechnungen und weitere Dokumente, Belege und Ausgaben, Bankimport, Kategorisierung, Berechnung steuerlicher Kennzahlen, Vorbereitung von Meldungen und Export für die Steuerberatung.
Geschuldet ist die Bereitstellung der Software in nutzbarem Zustand während der Vertragslaufzeit. Es handelt sich um eine digitale Leistung mit fortlaufender Bereitstellung im Sinne des VGG. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder steuerlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif und ergibt sich aus der Tarifübersicht auf der Website und im Produkt. Weiterentwicklung und Änderung von Funktionen regelt § 13. Tarifübersicht auf der Website.
§ 4 Vertragsabschluss
Die Darstellung von Tarifen und Funktionen auf der Website ist eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung und kein bindendes Angebot unsererseits.
- Sie füllen das Registrierungsformular aus.
- Sie stimmen diesen AGB zu und bestätigen die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung durch eine gesonderte Handlung.
- Sie senden die Bestellung mit der Schaltfläche zur Kontoerstellung ab – das ist Ihre Vertragserklärung.
- Sie bestätigen Ihre E-Mail-Adresse über den Link in unserer Nachricht.
- Der Vertrag ist geschlossen, sobald wir Ihnen den Zugang freischalten oder den Abschluss per E-Mail bestätigen.
Vor dem Absenden können Sie Ihre Eingaben im Formular korrigieren oder zum vorherigen Schritt zurückkehren; das sind die technischen Mittel zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern nach § 10 Abs 1 ECG. § 10 ECG
Den Zugang Ihrer elektronischen Vertragserklärung bestätigen wir unverzüglich elektronisch (§ 10 Abs 2 ECG). Diese Zugangsbestätigung allein ist noch keine Annahme.
Den Vertragstext – die bei Abschluss geltende Fassung dieser AGB samt Ihrer Zustimmung – speichern wir (§ 9 Abs 1 Z 2 ECG). Welche Fassung gilt, zeigt das Datum „Stand“ am Kopf dieser Seite; eine frühere Fassung stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung. § 9 ECG
Der Vertrag kann in deutscher, englischer, ukrainischer oder russischer Sprache geschlossen werden (§ 9 Abs 1 Z 4 ECG).
§ 5 Testphase und kostenloser Tarif
Ab der Registrierung können Sie die Funktionen des Tarifs Pro 30 Tage lang kostenlos nutzen (Testphase). Die KI-Belegerkennung steht in der Testphase im Umfang von bis zu 30 Erkennungen (30 KI-Credits) für die gesamte Testphase zur Verfügung. Die Testphase steht jedem Unternehmen einmal zur Verfügung. Zahlungsdaten sind dafür nicht erforderlich, und nach Ende der Testphase erfolgt kein automatischer Übergang in einen kostenpflichtigen Tarif: Sie nutzen danach den Tarif Free, sofern Sie nicht selbst einen kostenpflichtigen Tarif bestellen. Der Tarif Free steht ohne Zahlungspflicht, ohne Zahlungsdaten und ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung. Weder aus der Testphase noch aus dem Tarif Free entsteht eine Verpflichtung, einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Umfang kostenloser Funktionen besteht nicht. Wir können diesen Umfang für die Zukunft ändern oder einschränken; gegenüber Verbrauchern unter Einhaltung der sechswöchigen Mitteilung nach § 2 und der Zumutbarkeitsgrenze des § 6 Abs 2 Z 3 KSchG.
Sollten wir den kostenlosen Tarif als solchen einstellen, kündigen wir das mindestens drei Monate im Voraus an; innerhalb dieser Frist können Sie Ihre Daten nach § 15 exportieren.
Ein kostenloses Konto, das länger als 24 Monate nicht genutzt wurde, können wir deaktivieren – nach vorheriger Ankündigung und einer weiteren Frist von mindestens 30 Tagen für den Export Ihrer Daten.
Die Gewährleistung nach dem VGG gilt auch für die unentgeltlich bereitgestellte digitale Leistung. Ein Recht auf Preisminderung besteht dabei nicht, weil kein Preis gezahlt wurde (§ 20 Abs 5 VGG); die übrigen Rechte nach § 11 bleiben bestehen.
§ 6 Kostenpflichtige Tarife
Die kostenpflichtigen Tarife heißen Solo, Pro und Business. Welche Leistungen der jeweilige Tarif umfasst, ergibt sich aus der bei Ihrer Bestellung geltenden Tarifübersicht auf der Website und im Produkt. Tarifübersicht auf der Website.
Abrechnungszeitraum ist wahlweise ein Monat oder ein Jahr; Sie wählen ihn bei der Bestellung. Vertragsdauer und automatische Verlängerung regelt § 16.
Im Tarif Business ergibt sich die im Preis enthaltene Zahl der Benutzer aus der Tarifübersicht. Zusätzliche Plätze werden nach der jeweils geltenden Preisliste verrechnet.
Ein Wechsel in einen höheren Tarif wird sofort wirksam; die Differenz wird anteilig für den Rest des Abrechnungszeitraums verrechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird mit dem nächsten Abrechnungszeitraum wirksam.
§ 7 Preise, Zahlung, Fälligkeit
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise. Gegenüber Verbrauchern wird der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und aller Abgaben ausgewiesen (§ 4 Abs 1 Z 4 FAGG). Gegenüber Unternehmern werden Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen. In beiden Fällen ist eindeutig erkennbar, ob es sich um Brutto- oder Nettopreise handelt; das verlangt § 5 Abs 2 ECG. § 5 Abs 2 ECG
Die Zahlung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum: die erste Zahlung bei Vertragsabschluss, die weiteren jeweils zu Beginn eines neuen Zeitraums.
Welche Zahlungsarten zur Verfügung stehen, zeigt der Bestellvorgang. Für die Abwicklung setzen wir einen Zahlungsdienstleister ein; welchen, geben wir im Bestellvorgang und in der Datenschutzerklärung an. Eine Zahlung auf anderem als dem im Bestellvorgang genannten Weg nehmen wir nicht entgegen. Datenschutzerklärung.
Die Rechnung stellen wir elektronisch aus und halten sie in Ihrem Konto zum Download bereit.
Verzug
Nur für Verbraucher
Gegenüber Verbrauchern: Bei Zahlungsverzug fallen die gesetzlichen Zinsen von 4 % pro Jahr an (§ 1000 Abs 1 iVm § 1333 Abs 1 ABGB). Betreibungskosten können wir nur verlangen, soweit sie zur zweckentsprechenden Betreibung notwendig und zur betriebenen Forderung angemessen waren, und nur gesondert und aufgeschlüsselt ausgewiesen (§ 6 Abs 1 Z 15 KSchG, § 1333 Abs 2 ABGB).
Nur für Unternehmer
Gegenüber Unternehmern: Die Verzugszinsen betragen 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB); daneben steht uns eine Pauschale von 40 Euro als Entschädigung für Betreibungskosten zu (§ 458 UGB). Darüber hinausgehende Betreibungskosten richten sich nach § 1333 Abs 2 ABGB. § 456 UGB
Vor einer Zugangsbeschränkung wegen Nichtzahlung mahnen wir mit einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen und weisen ausdrücklich auf die Folge hin (§ 17).
§ 8 Preisänderung
Der für den laufenden Abrechnungszeitraum vereinbarte Preis bleibt unverändert. Eine Preisänderung wird frühestens mit dem nächsten Abrechnungszeitraum wirksam.
Eine Preisänderung teilen wir mindestens acht Wochen im Voraus in Textform mit. Bis zum Wirksamwerden können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu genau diesem Zeitpunkt kündigen. Kündigen Sie nicht, gilt ab diesem Zeitpunkt der neue Preis.
Eine Erhöhung ist nur aus den folgenden, im Vertrag umschriebenen und nicht von unserem Willen abhängigen Umständen zulässig und höchstens im Ausmaß der tatsächlichen Kostensteigerung:
- Steigerung unserer Kosten für Hosting, Infrastruktur und für Drittleistungen, die in die Erbringung des Dienstes eingehen;
- Änderung gesetzlicher Abgaben, Steuern oder Gebühren, die sich auf die Leistungserbringung auswirken;
- Steigerung des von Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex.
Nur für Verbraucher
Sinken dieselben Kosten, geben wir das im selben Mechanismus und im selben Verfahren an Sie weiter – der Vertrag sieht also nicht nur eine Erhöhung, sondern auch eine Senkung des Entgelts vor. Die Umschreibung der Umstände, ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Unabhängigkeit von unserem Willen sind die drei Voraussetzungen, die § 6 Abs 1 Z 5 KSchG an jede Entgeltänderungsklausel im Verbrauchervertrag stellt; ohne sie ist eine solche Klausel unwirksam. § 6 Abs 1 Z 5 KSchG
Nur für Unternehmer
Gegenüber Unternehmern gelten dieselbe Mitteilungsfrist und dasselbe Kündigungsrecht zum Wirksamkeitszeitpunkt.
§ 9 Rücktrittsrecht für Verbraucher
Nur für Verbraucher
Als Verbraucher können Sie von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 Abs 1 FAGG). Unternehmern steht dieses Recht nicht zu.
Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses – sowohl für den Dienstleistungsvertrag als auch für die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (§ 11 Abs 2 Z 1 und Z 3 FAGG).
Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren – etwa mit der Post versandter Brief oder E-Mail an die unten genannte Adresse. Sie können dafür das Formular nach § 10 verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist genügt es, die Erklärung vor deren Ablauf abzusenden.
- Firma
- WENEXUS Consulting GmbH
- Anschrift
- Fleischmarkt 14/5a
1010 Wien
Österreich - zvitly@wenexus.at
Folgen des Rücktritts: Wir zahlen Ihnen alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurück, an dem Ihre Rücktrittserklärung bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie eingesetzt haben; Entgelte werden Ihnen dafür in keinem Fall berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Leistungserbringung während der Rücktrittsfrist beginnt, und treten Sie danach zurück, so haben Sie uns einen angemessenen, anteiligen Betrag für die bis zum Zeitpunkt Ihrer Erklärung bereits erbrachte Leistung zu zahlen (§ 16 FAGG).
Wann das Rücktrittsrecht entfällt
Bei kostenpflichtigen Tarifen entfällt Ihr Rücktrittsrecht vor Ablauf der 14 Tage NUR dann, wenn ALLE DREI folgenden Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind (§ 18 Abs 1 Z 11 FAGG):
- Sie haben dem Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist ausdrücklich zugestimmt;
- Sie haben bestätigt, zur Kenntnis genommen zu haben, dass Sie durch diesen vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung Ihr Rücktrittsrecht verlieren; und
- wir haben Ihnen eine Ausfertigung oder Bestätigung des geschlossenen Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger nach § 7 Abs 3 FAGG zur Verfügung gestellt (bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen: nach § 5 Abs 2 FAGG), und diese Bestätigung enthält auch die Bestätigung Ihrer Zustimmung und Kenntnisnahme.
Fehlt auch nur eine dieser drei Voraussetzungen, bleibt Ihr Rücktrittsrecht bis zum Ende der 14-tägigen Frist bestehen – unabhängig davon, ob wir mit der Leistung bereits begonnen haben.
Zustimmung und Kenntnisnahme holen wir als zwei gesonderte Erklärungen ein, die Sie im Bestellvorgang aktiv setzen. Ein vorangekreuztes Kästchen genügt dieser Anforderung nicht.
Im kostenlosen Tarif besteht keine Zahlungspflicht. In diesem Fall entfällt das Rücktrittsrecht bereits mit dem Beginn der Vertragserfüllung durch uns, also mit der Freischaltung des Zugangs (§ 18 Abs 1 Z 11 erster Satzteil FAGG) – die drei zusätzlichen Voraussetzungen betreffen nur jene Fälle, in denen der Verbraucher nach dem Vertrag zu einer Zahlung verpflichtet ist. Zurückzuzahlen ist dabei nichts, weil keine Zahlung geleistet wurde.
Sind wir unserer Informationspflicht über das Rücktrittsrecht nicht nachgekommen, verlängert sich die Frist um zwölf Monate. Holen wir die Information innerhalb dieser zwölf Monate nach, endet die Frist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem Sie diese Information erhalten haben (§ 12 FAGG).
§ 10 Muster-Widerrufsformular
Nur für Verbraucher
Nachstehend das Muster-Widerrufsformular nach Anhang I Teil B FAGG. Seine Verwendung ist nicht vorgeschrieben – jede eindeutige Erklärung genügt.
Rechtlich maßgeblich ist die deutsche Fassung des Formulars. Die Übersetzungen dienen der Verständlichkeit; eine in einer der vier Sprachen abgegebene Erklärung ist wirksam, bei Abweichungen im Wortlaut gilt jedoch der deutsche Text.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An: WENEXUS Consulting GmbH, Fleischmarkt 14/5a, 1010 Wien, Österreich, zvitly@wenexus.at
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 11 Gewährleistung
Für Verbraucher: VGG
Nur für Verbraucher
Gegenüber Verbrauchern gilt das VGG (Verbrauchergewährleistungsgesetz), das digitale Leistungen seit 2022 eigenständig und nicht mehr nach §§ 922 ff ABGB regelt.
Zvitly wird fortlaufend bereitgestellt. Wir leisten daher Gewähr für JEDEN Mangel, der während der gesamten Dauer der Bereitstellungspflicht auftritt oder hervorkommt – und nicht bloß für zwei Jahre (§ 18 Abs 2 VGG). § 18 VGG
Die Beweislast tragen während dieses Zeitraums WIR: Dass die digitale Leistung dem Vertrag entsprochen hat, hat der Unternehmer zu beweisen, nicht Sie (§ 19 Abs 2 VGG). Das gilt nicht, wenn wir beweisen, dass Ihre digitale Umgebung den technischen Anforderungen der Leistung nicht entspricht, und wir Sie über diese Anforderungen vor Vertragsabschluss klar und verständlich informiert haben (§ 19 Abs 3 VGG). § 19 VGG
Die technischen Anforderungen lauten: aktuelle Version eines gängigen Browsers mit aktiviertem JavaScript sowie ein Internetzugang. Bei der Prüfung, ob ein Fehler von Ihrer digitalen Umgebung verursacht wird, wirken Sie in vernünftigerweise notwendigem Ausmaß und mit den für Sie am wenigsten eingreifenden Mitteln mit (§ 19 Abs 4 VGG).
Aktualisierungspflicht (§ 7 VGG): Während der gesamten Bereitstellungsdauer stellen wir jene Aktualisierungen zur Verfügung, die notwendig sind, damit die Leistung weiterhin dem Vertrag entspricht. Zvitly läuft im Browser; die Aktualisierungen spielen wir serverseitig selbst ein – Sie müssen nichts installieren, und die Frage einer unterbliebenen Installation nach § 7 Abs 3 VGG stellt sich in diesem Modell nicht. § 7 VGG
Rechtsbehelfe: Zunächst können Sie die Herstellung des mangelfreien Zustands verlangen – in angemessener Frist, ohne Kosten und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie (§§ 20 Abs 2, 21 VGG). Preisminderung oder Vertragsauflösung stehen Ihnen unter den Voraussetzungen des § 20 Abs 4 VGG zu, insbesondere wenn wir die Herstellung verweigern, sie nicht in angemessener Frist erbringen oder der Mangel so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Reaktion gerechtfertigt ist. Bei bloß geringfügigen Mängeln ist die Vertragsauflösung bei entgeltlicher Leistung ausgeschlossen (§ 20 Abs 6 VGG); Zweifel über die Geringfügigkeit gehen zu unseren Lasten.
Rückzahlungen nach Preisminderung oder Vertragsauflösung leisten wir kostenfrei und unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, mit demselben Zahlungsmittel (§ 26 VGG). Bei fortlaufender Bereitstellung erstatten wir den Preis anteilig für jenen Zeitraum, in dem die Leistung mangelhaft war; Vorauszahlungen für die Zeit nach der Vertragsauflösung erstatten wir zur Gänze (§ 24 Abs 2 VGG). § 24 VGG
Für Unternehmer: ABGB und UGB
Nur für Unternehmer
Gegenüber Unternehmern gelten §§ 922 ff ABGB. Die Gewährleistungsfrist entspricht bei fortlaufender Bereitstellung der Vertragsdauer.
Die Rügeobliegenheit nach § 377 UGB wird wie folgt konkretisiert: Mängel sind uns unverzüglich, längstens binnen 14 Tagen ab Entdeckung, in Textform und unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Andernfalls entfallen die Gewährleistungsansprüche.
Gegenüber Unternehmern steht uns zunächst das Recht zur Verbesserung zu. Preisminderung oder Wandlung kommen in Betracht, wenn die Verbesserung zweimal fehlschlägt, unmöglich ist oder von uns verweigert wird. Schadenersatz richtet sich nach § 14.
§ 12 Pflichten des Nutzers
Mit der Nutzung von Zvitly verpflichten Sie sich:
- bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten;
- Ihre Zugangsdaten geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu nutzen, wo wir sie anbieten;
- uns unverzüglich zu verständigen, sobald der Verdacht eines unbefugten Zugriffs auf Ihr Konto besteht;
- für Handlungen der von Ihnen selbst eingeladenen Personen wie für eigene einzustehen;
- den Dienst nicht zu rechtswidrigen Zwecken zu nutzen und keine Inhalte hochzuladen, an denen Ihnen die Rechte fehlen;
- Sicherungsmechanismen nicht zu umgehen, keine automatisierten Massenabfragen über die übliche Nutzung hinaus durchzuführen und den Dienst nicht so zu belasten, dass der Betrieb für andere beeinträchtigt wird;
- keine Rückentwicklung über das gesetzlich Erlaubte hinaus vorzunehmen (insbesondere § 40e UrhG) und den Zugang nicht weiterzuverkaufen;
- Ihre eigenen Aufbewahrungspflichten selbst zu erfüllen – siehe § 15.
Ein erheblicher Verstoß gegen diese Pflichten begründet unsere Rechte nach § 17. Wir üben sie in einem dem Verstoß angemessenen Ausmaß und erst nach Verwarnung aus, außer bei Gefahr im Verzug.
§ 13 Verfügbarkeit und Weiterentwicklung
Wir betreiben Zvitly mit branchenüblicher Sorgfalt und streben eine möglichst hohe Verfügbarkeit an.
Planmäßige Wartungsarbeiten legen wir soweit möglich außerhalb der Geschäftszeiten und kündigen sie im Produkt mindestens 48 Stunden vorher an, wenn mit einer längeren Unterbrechung zu rechnen ist.
Außerhalb unseres Einflussbereichs liegen Ihr Internetzugang, Ihr Endgerät und Ihr Browser, Ausfälle von Netzen Dritter sowie Ereignisse höherer Gewalt.
Nur für Verbraucher
Wir entwickeln den Dienst weiter; Funktionen können hinzukommen, sich ändern oder entfallen. Gegenüber Verbrauchern halten wir dabei die Grenze des § 6 Abs 2 Z 3 KSchG ein – eine Änderung ist nur zulässig, wenn sie Ihnen zumutbar ist, insbesondere weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Der Entfall einer wesentlichen, von Ihnen genutzten Funktion ist nicht geringfügig: In diesem Fall können Sie den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung kündigen, und wir erstatten Vorauszahlungen für die Zeit danach anteilig. § 6 Abs 2 Z 3 KSchG
§ 14 Haftung
Für Schäden an der Person sowie für Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, haften wir unbeschränkt. Gegenüber Verbrauchern kann dies überhaupt nicht eingeschränkt werden (§ 6 Abs 1 Z 9 KSchG); gegenüber Unternehmern schränken wir es ebenfalls nicht ein. § 6 Abs 1 Z 9 KSchG
Für Verbraucher
Nur für Verbraucher
Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Sachschäden bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Diese Begrenzung gilt NICHT für Schäden an der Person und nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen.
Einen pauschalen Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit enthält dieses Dokument nicht: Im Verbrauchervertrag wäre er gröblich benachteiligend und nach § 879 Abs 3 ABGB unwirksam. § 879 ABGB
Für Unternehmer
Nur für Unternehmer
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist ferner die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse und reine Vermögensschäden.
Die Gesamthaftung je Kalenderjahr ist mit dem Entgelt begrenzt, das Sie in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt haben. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt.
Datenverlust: Unsere Haftung ist auf den Aufwand für die Wiederherstellung der Daten aus einer ordnungsgemäß geführten Sicherung beschränkt. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Beschränkung nur bei leichter Fahrlässigkeit. Zu Ihrer eigenen Sicherung und zum Export siehe § 15.
Für Abgabennachforderungen, Strafen oder Zinsen, die sich aus den von Ihnen eingereichten Werten ergeben, haften wir nicht: Zvitly ist keine Steuerberatung (§ 3). Die Haftung für Mängel der Software selbst bleibt davon unberührt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch dieses Dokument nicht eingeschränkt.
§ 15 Datensicherung und Export Ihrer Daten
Wir führen regelmäßig Sicherungen durch. Das entbindet Sie nicht von der eigenen Verantwortung für die Aufbewahrung Ihrer Unterlagen.
Während der Vertragslaufzeit können Sie Ihre Daten jederzeit in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportieren – insbesondere als CSV und PDF, Buchhaltungspakete in den in der Tarifübersicht genannten Formaten.
Nach Vertragsende halten wir Ihre Daten noch mindestens 30 Tage zum Export bereit. Nach Ablauf dieser Frist löschen oder anonymisieren wir sie, soweit wir sie nicht selbst gesetzlich aufbewahren müssen. Löschverfahren und Fristen sind in der Datenschutzerklärung beschrieben. Datenschutzerklärung.
Löst ein Verbraucher den Vertrag wegen eines Mangels auf, stellen wir ihm auf sein Verlangen alle von ihm erstellten Inhalte, die keine personenbezogenen Daten sind, kostenfrei, ohne Behinderung, in angemessener Frist und in einem allgemein gebräuchlichen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung (§ 24 Abs 6 VGG). Denselben Maßstab wenden wir auf alle Nutzer und auf jede Beendigung des Vertrags an, nicht nur auf den Fall der Vertragsauflösung. § 24 Abs 6 VGG
Eine Empfehlung, die wir ausdrücklich und nicht im Kleingedruckten aussprechen: Exportieren Sie Ihre Daten, BEVOR Sie kündigen. Dreißig Tage sind kurz im Vergleich zu den sieben Jahren, über die Sie die Unterlagen bereithalten müssen.
§ 16 Laufzeit und Kündigung
Der Tarif Free läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn jederzeit und ohne Frist beenden; Sie tun das durch Löschen des Kontos in den Einstellungen.
Ein kostenpflichtiger Tarif wird für den gewählten Abrechnungszeitraum abgeschlossen und verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, wenn er nicht gekündigt wird.
Bei monatlicher Abrechnung ist die Kündigung jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich. Bei jährlicher Abrechnung ist sie zum Ende des laufenden Vertragsjahres möglich, mit einer Frist von mindestens 14 Tagen vor dessen Ablauf.
Eine besondere Form ist nicht erforderlich: Die Kündigung im Konto oder eine E-Mail genügt. Eine strengere Form als die Schriftform dürfen wir nicht verlangen (§ 6 Abs 1 Z 4 KSchG) und verlangen wir nicht. § 6 Abs 1 Z 4 KSchG
Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt – § 17.
Mit Ende des kostenpflichtigen Tarifs endet der Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen mit dem letzten Tag des bezahlten Zeitraums. Das Konto besteht danach im Tarif Free weiter, solange Sie es nicht selbst löschen. Zum Datenexport siehe § 15.
§ 17 Sperre und Kündigung aus wichtigem Grund
Wir können den Zugang vorübergehend sperren, wenn ein konkreter Missbrauchsverdacht oder eine unmittelbare Sicherheitsgefahr besteht oder wenn uns das Gesetz dazu verpflichtet. Über die Sperre und ihren Grund verständigen wir Sie unverzüglich, außer eine Verständigung ist uns gesetzlich untersagt.
Wegen Nichtzahlung ist eine Sperre erst nach Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen und ausdrücklichem Hinweis auf diese Folge zulässig.
Zur Kündigung aus wichtigem Grund sind beide Seiten berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einem erheblichen, trotz angemessener Nachfrist nicht behobenen Verstoß gegen die Pflichten nach § 12, bei Nutzung des Dienstes zu rechtswidrigen Zwecken sowie bei Umständen, die die Fortsetzung des Vertrags für eine Seite objektiv unzumutbar machen.
Eine Sperre ist keine Vertragsstrafe und befreit nicht vom Entgelt für den bereits genutzten Zeitraum. Erweist sich eine Sperre als unberechtigt, schreiben wir Ihnen das Entgelt für die Sperrtage gut.
Das Recht auf Datenexport nach § 15 besteht auch während einer Sperre und nach einer Kündigung fort – mindestens für die Dauer von 30 Tagen. Die Daten sind Ihre, und Ihre Aufbewahrungspflicht nach § 132 BAO läuft unabhängig vom Zustand Ihres Kontos weiter.
§ 18 Auftragsverarbeitung
Soweit wir personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten – vor allem die Daten Ihrer Kundinnen und Kunden in Ihren Rechnungen und Belegen –, handeln wir als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO; Verantwortlicher sind Sie.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), die Liste der Unterauftragsverarbeiter und die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO stehen auf einer eigenen Seite und werden gemeinsam mit diesen AGB geschlossen. Sie werden hier bewusst nicht wiederholt: Zwei Kopien desselben Rechtstexts laufen bei der ersten Änderung auseinander. DSGVO und Auftragsverarbeitung.
Die Verarbeitung IHRER eigenen Daten als unser Kunde nehmen wir als Verantwortlicher vor; welche Daten das sind, wozu und auf welcher Rechtsgrundlage, steht in der Datenschutzerklärung. Datenschutzerklärung.
§ 19 Alternative Streitbeilegung
Nur für Verbraucher
Wir sind nicht verpflichtet, an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, und verpflichten uns dazu auch nicht generell im Voraus. Das ist ehrlicher, als eine Teilnahme zu behaupten, zu der wir nicht verpflichtet sind.
Internet Ombudsstelle — Zuständige AS-Stelle für Online-Geschäfte ist die Internet Ombudsstelle, Margaretenstraße 70/2/10, 1050 Wien, ombudsstelle.at.
Können wir in einem konkreten Streitfall keine Einigung erzielen, weisen wir Sie auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger auf die zuständige AS-Stelle hin und geben zugleich an, ob wir an einem Verfahren teilnehmen werden; das verlangt § 19 Abs 3 AStG. § 19 AStG
Ein Link auf die OS-Plattform der Europäischen Kommission fehlt hier bewusst: Die Plattform wurde abgeschaltet, und die Verordnung (EU) 2024/3228 hat die ODR-VO 524/2013 mit Wirkung vom 20.07.2025 aufgehoben. Näheres im Impressum. Impressum.
Der ordentliche Rechtsweg steht Ihnen selbstverständlich jederzeit offen.
§ 20 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Nur für Verbraucher
Für Verbraucher gilt: Diese Rechtswahl entzieht Ihnen nicht den Schutz der zwingenden Bestimmungen jenes Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Art. 6 Abs 2 Rom-I-VO).
Gerichtsstand für Verbraucher: Haben Sie im Inland Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Beschäftigungsort, so kann für eine Klage gegen Sie nur das Gericht zuständig sein, in dessen Sprengel dieser Ort liegt (§ 14 Abs 1 KSchG). § 14 KSchG
Für IHRE Klage gegen uns wird kein gesetzlich gegebener Gerichtsstand ausgeschlossen: Eine solche Vereinbarung wäre gegenüber Verbrauchern rechtsunwirksam (§ 14 Abs 3 KSchG). Sie wählen daher aus den gesetzlich vorgesehenen Gerichtsständen.
Nur für Unternehmer
Gegenüber Unternehmern ist ausschließlich das für den Sitz des Unternehmens sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig.
§ 21 Schlussbestimmungen
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Gegenüber Unternehmern tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung jene wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Im Verbrauchervertrag wird eine unwirksame Bestimmung NICHT auf den gerade noch zulässigen Inhalt zurückgeführt: Eine geltungserhaltende Reduktion ist im Verbrauchervertrag unzulässig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Aufrechnung: Unternehmer können nur mit unbestrittenen oder gerichtlich festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Gegenüber Verbrauchern besteht keine Einschränkung; § 6 Abs 1 Z 8 KSchG gilt uneingeschränkt.
Eine Übertragung des Vertrags auf einen Dritten durch uns ist nur mit Ihrer Zustimmung möglich (§ 6 Abs 2 Z 2 KSchG); ausgenommen ist ein Übergang im Wege gesellschaftsrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge.
Welche Fassung gilt, zeigt das Datum „Stand“ am Kopf dieser Seite. Frühere Fassungen bewahren wir auf und stellen Ihnen auf Anfrage jene zur Verfügung, die bei Abschluss Ihres Vertrags gegolten hat.
Rechtsverbindlich ist die deutschsprachige Fassung dieser AGB. Die Übersetzungen dienen der Verständlichkeit und entfalten keine eigenständige Rechtswirkung.
Rechtlich verbindlich ist die deutsche Fassung dieses Dokuments. Übersetzungen dienen ausschließlich der Verständlichkeit und begründen keine eigenen Rechte; bei Abweichungen gilt der deutsche Text.