Diensteanbieter und Medieninhaber
Diensteanbieter im Sinne des § 3 Z 2 ECG und Medieninhaber im Sinne des § 1 Abs 1 Z 8 MedienG dieser Website ist:
Angaben des Verantwortlichen gemäß § 5 ECG und Art. 13 DSGVO.
- Firma
- WENEXUS Consulting GmbH
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Anschrift
- Fleischmarkt 14/5a
1010 Wien
Österreich - zvitly@wenexus.at
- Firmenbuchnummer
- FN 635890 h
- Firmenbuchgericht
- Handelsgericht Wien
- GISA-Zahl
- 37528447
- UID-Nummer
- ATU81175014
- Gewerbe
- Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation
- Gewerbebehörde
- Magistratisches Bezirksamt für den 1. Bezirk, Wien
- Kammerzugehörigkeit (WKO)
- Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT), Wirtschaftskammer Wien
- Aufsichtsbehörde
- Magistratisches Bezirksamt für den 1. Bezirk, Wien
- Vertretungsbefugtes Organ
- Liliana Valishevska, Nadiia Lebedynska, Dmytro Kulichenko
Zvitly ist die Bezeichnung der Software, nicht der juristischen Person. Vertragspartner, Medieninhaber und datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist in allen Fällen die vorstehend genannte Gesellschaft.
Kontakt
§ 5 Abs 1 Z 3 ECG verlangt Angaben, auf Grund deren Nutzer mit uns „rasch und unmittelbar“ in Verbindung treten können — jedenfalls einschließlich der elektronischen Postadresse. E-Mail-Adresse und Postanschrift stehen daher vollständig in der Angabenkarte oben.
Wir antworten auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch. Eine formlose E-Mail genügt; ein Kontaktformular ist keine Voraussetzung und ersetzt die E-Mail-Adresse nach dem ECG auch nicht.
Benötigen Sie einen Weg außerhalb der E-Mail — etwa weil Sie keinen Internetzugang mehr haben oder ein Gespräch schneller führt —, schreiben Sie uns das kurz: Wir vereinbaren dann einen Rückruf oder antworten auf dem Postweg. Ein Anliegen bleibt bei uns nicht deshalb liegen, weil auf dieser Seite keine Telefonnummer steht.
Für Auskünfte, Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 15 bis 22 DSGVO) verwenden Sie bitte dieselbe Adresse. Welche Daten wir zu welchem Zweck verarbeiten, steht nicht hier, sondern in der Datenschutzerklärung.
Mehr dazu: Datenschutzerklärung
Firmenbuch und Gewerberegister
Als im Firmenbuch eingetragene Kapitalgesellschaft treffen uns die Angabepflichten des § 14 Abs 1 UGB: Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht sind nicht nur auf Geschäftsbriefen und Bestellscheinen, sondern ausdrücklich auch auf Webseiten anzugeben. Alle fünf Angaben finden Sie in der Angabenkarte oben.
Warum § 14 UGB und nicht § 63 GewO 1994: Die Gewerbeordnung regelt die Namensführung in § 63 Abs 1 nur für Gewerbetreibende, die natürliche Personen und nicht im Firmenbuch eingetragen sind — sie hätten Namen und Standort der Gewerbeberechtigung anzugeben. Für eingetragene Unternehmer verweist § 63 Abs 3 GewO 1994 ausdrücklich auf §§ 14 und 17 bis 37 UGB. Die Gewerbeordnung schickt uns also selbst zum Unternehmensgesetzbuch weiter; beide Bestimmungen nebeneinander abzudrucken wäre nicht gründlicher, sondern falsch.
Zusätzlich zur Firmenbuchnummer nennen wir die GISA-Zahl — die Kennzahl der Gewerbeberechtigung im Gewerbeinformationssystem Austria. Das UGB verlangt sie nicht, das ECG nur mittelbar über den Hinweis auf die gewerberechtlichen Vorschriften. Sie steht hier trotzdem, weil sie das Einzige ist, womit sich eine aufrechte Gewerbeberechtigung in einem öffentlichen Register nachprüfen lässt.
Beide Register sind öffentlich abfragbar: das Firmenbuch über die Justiz-Online-Dienste, das Gewerberegister über gisa.gv.at.
UID-Nummer
§ 5 Abs 1 Z 7 ECG verlangt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID), sofern eine vergeben ist. Sie steht in der Angabenkarte oben.
„Sofern vorhanden“ ist dabei wörtlich zu nehmen: Kleinunternehmer ohne innergemeinschaftliche Umsätze haben oft keine UID, und dann ist das Fehlen der Angabe kein Mangel des Impressums. Umgekehrt macht eine vorhandene, aber verschwiegene UID das Impressum unvollständig.
Die Gültigkeit einer österreichischen UID lässt sich im MIAS/VIES-System der Europäischen Kommission prüfen.
Gewerberecht
Der Wortlaut der Gewerbeberechtigung und die zuständige Gewerbebehörde stehen in der Angabenkarte oben. Maßgeblich ist dabei der Wortlaut aus dem GISA-Auszug, nicht eine verkürzte Selbstbeschreibung: § 5 Abs 1 Z 6 ECG zielt darauf ab, dass sich der Umfang der Berechtigung überprüfen lässt.
§ 5 Abs 1 Z 6 ECG verlangt darüber hinaus „einen Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu diesen“. Der Hinweis allein genügt also nicht — es muss auch ein Weg zum Text der Vorschrift dabei sein.
Anwendbar ist für uns die Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) in der jeweils geltenden Fassung. Sie ist im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kostenfrei im Volltext abrufbar:
Kammerzugehörigkeit und Berufsbezeichnung
Wir gehören der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) an. Die Mitgliedschaft folgt kraft Gesetzes aus der Gewerbeberechtigung — sie wird nicht beantragt und kann nicht gekündigt werden. Die zuständige Fachgruppe beziehungsweise der Fachverband steht in der Angabenkarte oben.
§ 5 Abs 1 Z 6 ECG verlangt neben der Kammer auch die Berufsbezeichnung und den Mitgliedstaat, in dem sie verliehen wurde. Das sind zwei verschiedene Angaben und nicht dieselbe wie der Gewerbewortlaut:
- Berufsbezeichnung: Unternehmensberater
- Verliehen im Mitgliedstaat: Österreich
Informationen zur Kammerorganisation, zu den Fachgruppen und zu den berufsrechtlichen Rahmenbedingungen veröffentlicht die Wirtschaftskammer selbst:
Aufsichtsbehörde
§ 5 Abs 1 Z 5 ECG verlangt die Angabe der Aufsichtsbehörde nur, „soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt“. Für ein gewerberechtlich gebundenes Unternehmen ist das die Bezirksverwaltungsbehörde am Standort, die zugleich Gewerbebehörde ist; sie steht in der Angabenkarte oben.
Eine darüber hinausgehende Branchenaufsicht besteht nicht — insbesondere keine Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht (FMA). Zvitly ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des ZaDiG 2018: Die Software führt keine Zahlungen aus, verwahrt keine Kundengelder und hat keinen Zugriff auf Konten Dritter. Sie ist auch kein Kredit-, Versicherungs- oder Wertpapiervermittler.
Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde ist die österreichische Datenschutzbehörde. Ihre Anschrift und der Weg zur Beschwerde stehen nicht hier, sondern dort, wo sie hingehören:
Mehr dazu: Datenschutzerklärung
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Für unsere Beratungs- und Softwareleistungen besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie deckt reine Vermögensschäden ab — also Schäden, die weder an einer Person noch an einer Sache entstehen, sondern unmittelbar im Vermögen des Auftraggebers, etwa durch eine fehlerhafte Berechnung oder eine versäumte Frist. Genau das ist die Schadensart, die bei Buchhaltungssoftware praktisch allein in Betracht kommt.
§ 22 Abs 1 Z 11 Dienstleistungsgesetz (DLG) verlangt, dass wir Sie über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung von uns aus informieren — und zwar über Namen und Kontaktdaten des Versicherers sowie über den räumlichen Geltungsbereich. Diese Angaben lauten:
- Versicherer: Hiscox SA
- Sitz und Kontaktdaten des Versicherers: 35 Avenue Monterey, L-2163 Luxembourg, R.C.S. Luxembourg B 217018
- Räumlicher Geltungsbereich: Europäische Union (EU)
- Versicherungssumme je Versicherungsfall: 3 000 000 €
- Höchstleistung pro Jahr: 9 000 000 €
- Versicherungsbeginn: 27.01.2026
Hiscox SA ist eine Gesellschaft luxemburgischen Rechts mit Sitz in Luxemburg; die Versicherungsaufsicht führt das luxemburgische Commissariat aux Assurances. Dass ein österreichischer Vertrag bei einem luxemburgischen Versicherer liegt, hat einen nachvollziehbaren Grund: Das österreichische Portefeuille der Hiscox Insurance Company Limited wurde mit Wirkung zum 1. Jänner 2019 im Wege einer Bestandübertragung auf die Hiscox SA übertragen. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat diese Übertragung am 10. Jänner 2019 öffentlich bekannt gemacht.
Die Höchstleistung pro Jahr ergibt sich aus der dreifachen Maximierung der Versicherungssumme: Die volle Summe steht je Versicherungsfall zur Verfügung, insgesamt jedoch höchstens dreimal innerhalb eines Versicherungsjahres. Versicherungssumme und Geltungsbereich beschreiben die Deckung, nicht den Umfang unserer Haftung — was wir vertraglich schulden und wofür wir einstehen, regeln die AGB.
Die Polizzennummer veröffentlichen wir bewusst nicht: Das Gesetz verlangt sie nicht, und ein zusätzlicher Identifikator in einem öffentlichen Dokument erleichtert vor allem Missbrauch. Benötigen Sie im konkreten Schadensfall einen Deckungsnachweis, stellen wir ihn Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.
Mehr dazu: AGB
Unternehmensgegenstand und Blattlinie
§ 25 Abs 2 MedienG verlangt den Unternehmensgegenstand des Medieninhabers sowie die Namen der vertretungsbefugten Organe, im Falle des Bestehens eines Aufsichtsrates auch dessen Mitglieder:
- Unternehmensgegenstand: Unternehmensberatung, Consulting, Erbringung von Managementdienstleistungen, Vermittlungsdienstleistungen
- Vertretungsbefugte Organe (handelsrechtlich): Liliana Valishevska, Nadiia Lebedynska, Dmytro Kulichenko
- Umfang der Vertretungsbefugnis: Jeweils alleinvertretungsberechtigt (Einzelvertretung)
- Gewerberechtliche Geschäftsführung (§ 39 GewO 1994): Liliana Valishevska
- Aufsichtsrat: Nicht eingerichtet
Die Gesellschaft hat drei handelsrechtliche Geschäftsführer, und jede und jeder von ihnen ist allein vertretungsbefugt. Das ist keine Formalie: Nach § 18 Abs 2 GmbHG bedarf es für Willenserklärungen im Regelfall der Mitwirkung sämtlicher Geschäftsführer, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Die Einzelvertretungsbefugnis weicht von dieser gesetzlichen Grundregel ab — und für Sie als Vertragspartner heißt das, dass die Unterschrift einer einzigen dieser drei Personen die Gesellschaft bereits bindet.
Die gewerberechtliche Geschäftsführung ist davon getrennt und mit nur einer Person besetzt. Die beiden Rollen sind rechtlich verschieden: Die handelsrechtliche Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen — sie ist es, die § 25 Abs 2 MedienG offenzulegen verlangt. Der gewerberechtliche Geschäftsführer nach § 39 Abs 1 GewO 1994 haftet dem Gewerbeinhaber gegenüber für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes und der Behörde gegenüber für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften. Dass diese Rolle mit einer Person besetzt ist, die zugleich der handelsrechtlichen Geschäftsführung angehört, ist kein Zufall: Bei einem Gewerbe mit Befähigungsnachweis lässt § 39 Abs 2 Z 1 GewO 1994 dafür nur ein Mitglied des vertretungsbefugten Organs zu — oder einen mindestens halbtags beschäftigten Arbeitnehmer.
Der Unternehmensgegenstand ist der Wortlaut aus dem Firmenbuch — der satzungsmäßige Zweck der Gesellschaft. Die Blattlinie ist etwas anderes: die selbst erklärte inhaltliche Richtung dieses Mediums. Beide fallen regelmäßig auseinander, und § 25 MedienG verlangt deshalb beide.
Grundlegende Richtung (Blattlinie) nach § 25 Abs 4 MedienG
Diese Website ist die Produkt- und Informationsseite der Buchhaltungssoftware Zvitly. Sie richtet sich an Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, Kleinunternehmer und kleine Gesellschaften in Österreich — mit besonderem Augenmerk auf Gründerinnen und Gründer, die aus der Ukraine, aus Russland und aus dem übrigen nicht deutschsprachigen Raum nach Österreich gekommen sind und ihre abgabenrechtlichen Pflichten in einer Sprache verstehen wollen, die sie sicher beherrschen. Sie erscheint deshalb durchgehend viersprachig: Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch.
Inhaltlich verfolgt die Website zwei Ziele. Erstens die Darstellung der Software samt Leistungsumfang, Grenzen und Preisen. Zweitens die verständliche Aufbereitung des österreichischen Abgaben- und Sozialversicherungsrechts, soweit es Kleinunternehmen betrifft — Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung, Einkommensteuer, SVS-Beiträge, Belegpflichten, Fristen — in Form von Ratgeberbeiträgen und Rechnern.
Die Redaktion ist unabhängig von Steuerberatungskanzleien, Banken und anderen Softwareanbietern. Redaktionelle Beiträge werden nicht bezahlt und nicht gegen Entgelt platziert; entgeltliche Veröffentlichungen wären nach § 26 MedienG als Anzeige zu kennzeichnen. Die Darstellung erfolgt sachlich, parteipolitisch ungebunden und ohne konfessionelle Bindung. Wir vertreten dabei eine ausgesprochene Haltung: dass steuerliche Pflichten für Kleinunternehmen verständlich sein müssen und dass Sprache kein Grund sein darf, sie nicht zu erfüllen.
Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse
§ 25 Abs 2 MedienG verlangt die Offenlegung sämtlicher direkt oder indirekt am Medieninhaber beteiligter Personen samt Eigentums-, Beteiligungs-, Anteils- und Stimmrechtsverhältnissen. Stille Beteiligungen und Treuhandverhältnisse sind auf jeder Stufe offenzulegen; bei beteiligten Stiftungen zusätzlich Stifter und Begünstigte, bei beteiligten Vereinen Vorstand und Vereinszweck.
- Gesellschafter und Beteiligungsverhältnisse: Liliana Valishevska 34 %, Nadiia Lebedynska 33 %, Dmytro Kulichenko 33 %
Die vorstehende Angabe erfasst auch allfällige stille Beteiligungen und Treuhandverhältnisse auf jeder Stufe. Die Auskunftspflicht trifft dabei nach § 25 Abs 2 letzter Satz MedienG auch die Beteiligten selbst: Sie haben uns die zur Erfüllung der Offenlegungspflicht erforderlichen Angaben auf Aufforderung mitzuteilen.
Ist eine offenzulegende Person zugleich Inhaberin eines weiteren Medienunternehmens oder Mediendienstes, sind nach § 25 Abs 3 MedienG auch Firma, Unternehmensgegenstand und Sitz dieses Unternehmens anzuführen.
Haftung für Inhalte
Die Inhalte dieser Website erstellen wir mit größtmöglicher Sorgfalt und halten sie laufend nach. Abgabenrecht ändert sich jedoch häufig: Beträge, Grenzwerte, Steuersätze und Fristen können zwischen Redaktionsschluss und Abruf überholt sein. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir daher keine Gewähr.
Ratgeberbeiträge und Rechner beschreiben eine typisierte Fallgestaltung. Sie ersetzen die Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts nicht und begründen kein Beratungsverhältnis. Was das für die Nutzung der Software bedeutet, steht im Abschnitt über die Abgrenzung zur Steuerberatung weiter unten.
Für eigene Inhalte sind wir nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Für Informationen, die Nutzerinnen und Nutzer selbst eingeben und speichern, gelten die Haftungsprivilegien der Art. 4 bis 6 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, DSA). Eine allgemeine Verpflichtung, gespeicherte Informationen zu überwachen oder aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu forschen, besteht nach Art. 8 DSA nicht. Werden uns konkrete Rechtsverletzungen bekannt, entfernen wir die betreffenden Inhalte unverzüglich.
Haftung für Links
Diese Website verweist an mehreren Stellen auf fremde Seiten — unter anderem auf das Rechtsinformationssystem des Bundes, auf die Wirtschaftskammer, auf Register und auf Behörden. Auf deren Inhalte haben wir keinen Einfluss und machen sie uns nicht zu eigen.
Zum Zeitpunkt der Verlinkung wurden die verwiesenen Seiten auf offensichtliche Rechtsverstöße geprüft; rechtswidrige Inhalte waren nicht erkennbar. Eine dauerhafte inhaltliche Kontrolle fremder Seiten ohne konkreten Anhaltspunkt ist weder zumutbar noch nach Art. 8 DSA geboten. Für die Inhalte verlinkter Seiten ist stets deren jeweiliger Anbieter verantwortlich.
Wird uns eine Rechtsverletzung auf einer verlinkten Seite bekannt, entfernen wir den Link unverzüglich. Ein kurzer Hinweis per E-Mail genügt dafür.
Urheberrecht und Bildnachweis
Texte, Grafiken, Bildschirmabbildungen, Gestaltung und Quellcode dieser Website sind urheberrechtlich geschützt (Urheberrechtsgesetz — UrhG). Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
Zitate mit Quellenangabe sind im Rahmen des Zitatrechts (§ 42f UrhG) zulässig und ausdrücklich erwünscht. Wenn Sie einen Ratgeberbeitrag zitieren möchten, genügt die Nennung von Titel und Adresse dieser Website.
Bildnachweis
Diese Website verwendet keine Stockfotografie und keine Bilddatenbanken Dritter. Sämtliche Abbildungen sind Bildschirmabbildungen der eigenen Software; alle Symbole sind eigens gezeichnete SVG-Grafiken, keine eingebundene Icon-Bibliothek. Ein Bildnachweis gegenüber Dritten ist daher nicht erforderlich — was hier steht, ist selbst erstellt.
Als Schriften kommen Inter, Spectral und JetBrains Mono zum Einsatz, jeweils unter der SIL Open Font License 1.1. Sie werden von unseren eigenen Servern ausgeliefert und nicht von einem Font-Dienst nachgeladen — schon damit beim bloßen Aufruf dieser Seite keine IP-Adresse an Dritte übertragen wird. Die Lizenztexte liegen den Schriftdateien bei.
Verbraucherschlichtung (Alternative Streitbeilegung)
§ 19 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) verpflichtet Unternehmen, Verbraucher über die für sie zuständige Schlichtungsstelle (AS-Stelle) zu informieren und deren Web-Adresse anzugeben. Für Streitigkeiten aus Verträgen, die über das Internet zwischen einem in Österreich niedergelassenen Unternehmen und einem Verbraucher geschlossen wurden, ist das die Internet Ombudsstelle:
- AS-Stelle: Internet Ombudsstelle
- Träger: Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT)
- Anschrift: Ungargasse 64–66/3/404, 1030 Wien, Österreich
- E-Mail: kontakt@ombudsstelle.at
- Web: ombudsstelle.at
- Kosten: für Verbraucher kostenlos, kein Mindeststreitwert
Die Internet Ombudsstelle ist eine staatlich anerkannte und der Europäischen Kommission notifizierte Schlichtungsstelle. Zuständig ist sie für entgeltliche Verträge zwischen einem in Österreich oder einem sonstigen EWR-Vertragsstaat wohnhaften Verbraucher und einem in Österreich niedergelassenen Unternehmen, wenn der Vertrag im Fernabsatz über das Internet zustande gekommen ist.
Internet Ombudsstelle — Informationen gemäß AStG
Eine vertragliche Verpflichtung, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, haben wir nicht übernommen; eine gesetzliche besteht für unsere Branche nicht. Lässt sich eine Streitigkeit mit Ihnen nicht einvernehmlich lösen, weisen wir Sie jedoch nach § 19 Abs 3 AStG auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger auf die zuständige AS-Stelle hin und teilen Ihnen zugleich mit, ob wir an dem Verfahren teilnehmen werden.
Ihr Recht, die ordentlichen Gerichte anzurufen, bleibt davon in jedem Fall unberührt. Ein Schlichtungsverfahren ist ein zusätzlicher Weg, kein Ersatz und keine Voraussetzung für den Rechtsweg.
Keine Steuerberatung im Sinne des WTBG 2017
Zvitly ist Software. Sie rechnet, ordnet zu, erinnert an Fristen und bereitet Aufstellungen und Formulare vor. Sie berät nicht — und darf es nicht.
Die Beratung und Hilfeleistung auf dem Gebiet des Abgabenrechts, die Geschäftsbuchhaltung einschließlich der Lohnverrechnung sowie die Vertretung in Abgabenverfahren vor den Finanzbehörden sind nach § 2 Abs 1 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017) den zur selbständigen Ausübung des Berufes Steuerberater Berechtigten vorbehalten. Prüfungen mit Bestätigungsvermerk sind nach § 3 WTBG 2017 den Wirtschaftsprüfern vorbehalten. Keine dieser vorbehaltenen Tätigkeiten üben wir aus.
Das ist kein Kleingedrucktes, sondern die Arbeitsteilung, auf der das Produkt beruht. Zvitly nimmt Ihnen das Rechnen, das Sortieren und das Erinnern ab — also genau jenen Teil, für den eine Kanzlei Zeit verrechnet, ohne dass dabei fachliches Urteil gefragt wäre. Das fachliche Urteil selbst bleibt, wo es hingehört: die Beurteilung eines Zweifelsfalls, die Wahl zwischen zwei zulässigen Gestaltungen, die Vertretung in einem Verfahren — bei Ihnen und Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.
Die Verantwortung für die vollständige und wahrheitsgemäße Offenlegung Ihrer abgabenrechtlich bedeutsamen Umstände und für die rechtzeitige Einbringung Ihrer Erklärungen bleibt nach § 119 Bundesabgabenordnung (BAO) bei Ihnen als Abgabepflichtigem. Diese Pflicht kann Ihnen keine Software abnehmen: Zvitly bereitet Daten auf, eingebracht werden sie von Ihnen.
Ergebnisse von Rechnern, automatischen Kategorisierungen und Belegauslesungen sind Vorschläge. Sie sind vor der Verwendung zu prüfen — und in der Software so gekennzeichnet, dass erkennbar bleibt, was gerechnet und was bestätigt wurde.
Mehr dazu: AGB
Stand dieser Angaben
Das oben genannte Datum ist der Stand dieser Seite. Ändern sich Register- oder Kontaktdaten, aktualisieren wir sie hier, sobald wir davon Kenntnis erlangen. Ändert sich die Rechtslage, prüfen wir die betroffenen Abschnitte und weisen wesentliche Änderungen im Stand aus.
Die Registerdaten in diesem Impressum — Firma, Rechtsform, Firmenbuchnummer, GISA-Zahl, UID und der Wortlaut der Gewerbeberechtigung — stehen in allen vier Sprachfassungen unverändert in ihrer deutschen Originalform. Übersetzt sind ausschließlich die erläuternden Texte. Wer die Angaben mit einem Firmenbuch- oder GISA-Auszug abgleicht, findet daher in jeder Sprachfassung dieselbe Zeichenfolge.
Sind einzelne Angaben unvollständig oder benötigen Sie einen Nachweis, schreiben Sie uns — wir stellen die Daten unverzüglich zur Verfügung.
Rechtlich verbindlich ist die deutsche Fassung dieses Dokuments. Übersetzungen dienen ausschließlich der Verständlichkeit und begründen keine eigenen Rechte; bei Abweichungen gilt der deutsche Text.