DSGVO · Auftragsverarbeitung

DSGVO & Auftragsverarbeitung

Zvitly verarbeitet die Daten, die Sie hochladen, ausschließlich in Ihrem Auftrag. Diese Seite erklärt, welche Rolle dabei Sie und welche wir haben, wie Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit uns schließen, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO bei uns tatsächlich umgesetzt sind — und welche Pflichten dabei bei Ihnen bleiben.

Inhalt

Ihre Rolle und unsere

Wenn Sie Zvitly nutzen, treffen zwei Rollen aufeinander. Für die Daten Ihrer eigenen Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter sind Sie der Verantwortliche (розпорядник) im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO: Sie entscheiden, welche Daten Sie erfassen und wozu. Zvitly ist dafür Auftragsverarbeiter (обробник) nach Art. 4 Z 8 DSGVO — wir speichern und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Ihren Weisungen und niemals für eigene Zwecke.

Diese Unterscheidung ist keine Formalität. Sie bestimmt, wer eine Auskunft beantworten muss, wer eine Datenschutzverletzung an die Behörde meldet und wer dafür haftet. Kurz gesagt: Bei den Daten in Ihrem Zvitly-Konto sitzen Sie am Steuer, wir sind der Motor.

Wer ist wofür verantwortlich
Worum es gehtVerantwortlicherAuftragsverarbeiter
Daten, die Sie in Zvitly einbringen: Kunden, Lieferanten, Belege, Bankumsätze, MitarbeiterSieZvitly
Ihre eigenen Konto- und Vertragsdaten: E-Mail, Name, UnternehmensdatenZvitly—
Besuch der Website zvitly.ioZvitly—

Für die Zeilen 2 und 3 gilt nicht diese Seite, sondern die Datenschutzerklärung. Datenschutzerklärung

Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Art. 28 Abs 3 DSGVO verlangt, dass jede Auftragsverarbeitung auf einem Vertrag beruht. Fehlt er, ist bereits die Nutzung ein Verstoß — und zwar Ihrer, nicht unserer, denn die Pflicht trifft den Verantwortlichen. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (Auftragsverarbeitungsvertrag, kurz AVV, international DPA) ist deshalb kein Zusatzprodukt, sondern Voraussetzung der Nutzung.

So schließen Sie ihn mit uns

  1. Schreiben Sie an die unten genannte Adresse mit dem Betreff «AVV» und nennen Sie Firma, Anschrift und die E-Mail-Adresse Ihres Zvitly-Kontos.
  2. Sie erhalten den AVV in der aktuellen Fassung als PDF zur Prüfung. Er ist inhaltsgleich mit dieser Seite — diese Seite ersetzt ihn jedoch nicht.
  3. Der Vertrag kommt in Textform zustande. Art. 28 Abs 9 DSGVO lässt das elektronische Format ausdrücklich zu; eine Unterschrift auf Papier ist nicht erforderlich.

Der Abschluss ist in allen Tarifen kostenlos, auch bei kostenloser Nutzung. Ein Abschluss unmittelbar im Konto ist derzeit nicht vorgesehen — der Weg führt über E-Mail.

Inhalt des AVV nach Art. 28 Abs 3 DSGVO

Art. 28 Abs 3 DSGVO schreibt vor, was in einem AVV stehen muss. Die beiden folgenden Tabellen bilden diesen Katalog vollständig ab: zuerst die Eckdaten der Verarbeitung, dann die Pflichten nach lit a bis h.

Eckdaten der Verarbeitung
RegelungsgegenstandInhalt bei Zvitly
GegenstandBereitstellung der Zvitly-Software als Software-as-a-Service für Buchhaltung, Rechnungslegung und Steuervorbereitung, einschließlich Speicherung der von Ihnen eingebrachten Daten.
DauerFür die Laufzeit Ihres Nutzungsvertrags. Danach gilt das Löschkonzept weiter unten; gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
Art der VerarbeitungErheben, Speichern, Ordnen, Auslesen — einschließlich der automatischen Erkennung hochgeladener Belegbilder —, Verändern, Verknüpfen, Exportieren und Löschen; automatisiert, in unserer Infrastruktur und in der unserer Unterauftragsverarbeiter.
ZweckAusschließlich die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung und deren technischer Betrieb. Kein Profiling, keine Werbung, keine Weitergabe, kein Training von KI-Modellen mit Ihren Daten.
Art der personenbezogenen DatenStammdaten (Name, Anschrift, UID, Kontaktdaten), Rechnungs- und Belegdaten, Zahlungs- und Bankumsatzdaten, gegebenenfalls Lohn- und Mitarbeiterdaten — je nachdem, was Sie einbringen.
Kategorien betroffener PersonenIhre Kunden und Lieferanten und deren Ansprechpartner, Ihre Mitarbeiter, Sie selbst und weitere Nutzer Ihres Kontos.
Besondere Kategorien (Art. 9)Nicht vorgesehen. Zvitly fragt keine Gesundheits- oder sonstigen besonderen Daten ab. Bringen Sie solche Daten dennoch ein — etwa in einem Freitextfeld —, geschieht das auf Ihre Entscheidung und in Ihrer Verantwortung.
Pflichten des Auftragsverarbeiters nach Art. 28 Abs 3 lit a bis h
BuchstabeWas Art. 28 verlangtUmsetzung bei Zvitly
lit a — WeisungsbindungVerarbeitung nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, auch bei Drittlandübermittlungen.Ihre Weisungen sind der Nutzungsvertrag, dieser AVV und Ihre Bedienung des Produkts. Weitere Weisungen nehmen wir in Textform entgegen. Halten wir eine Weisung für rechtswidrig, teilen wir Ihnen das mit und führen sie bis zur Klärung nicht aus.
lit b — VertraulichkeitEinsatz nur von Personen, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.Zugriff hat nur, wer ihn für Betrieb oder Support benötigt; alle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Administrative Zugriffe verlangen zwingend Zwei-Faktor-Authentifizierung und werden lückenlos protokolliert.
lit c — SicherheitAlle nach Art. 32 erforderlichen Maßnahmen ergreifen.Im Einzelnen im Abschnitt «Technische und organisatorische Maßnahmen» aufgeführt.
lit d — UnterauftragsverarbeiterWeitere Auftragsverarbeiter nur unter den Bedingungen des Art. 28 Abs 2 und 4.Sie erteilen eine allgemeine Genehmigung; die aktuelle Liste steht unten. Änderungen kündigen wir vorher an, und Sie können ihnen widersprechen. Für die von uns eingesetzten Dienstleister gelten dieselben Pflichten wie für uns, und wir haften für sie.
lit e — BetroffenenrechteUnterstützung des Verantwortlichen bei Anträgen nach Kapitel III.Wir stellen Ihnen die zu einer betroffenen Person gespeicherten Daten auf Anfrage zusammen und führen Löschungen und Sperren aus, die Sie im Produkt nicht selbst vornehmen können.
lit f — Unterstützung nach Art. 32 bis 36Unterstützung bei Sicherheit, Meldungen und Folgenabschätzung.Wir melden Ihnen Vorfälle unverzüglich und liefern die Angaben, die Sie für Ihre eigene Meldung an die Datenschutzbehörde brauchen. Für eine Folgenabschätzung stellen wir die Beschreibung unserer Verarbeitung bereit.
lit g — Löschung oder RückgabeNach Abschluss der Leistung nach Wahl des Verantwortlichen löschen oder zurückgeben.Nach Vertragsende erhalten Sie Ihre Daten auf Anfrage in einem gängigen, maschinenlesbaren Format; danach löschen wir sie, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
lit h — Nachweis und ÜberprüfungAlle Informationen zum Nachweis der Pflichten bereitstellen, Überprüfungen ermöglichen und dazu beitragen.Diese Seite, der AVV und Auskünfte auf Anfrage; zum Prüfrecht siehe Abschnitt «Nachweis und Kontrolle».

Unterauftragsverarbeiter

Zvitly setzt die folgenden Unterauftragsverarbeiter ein. Die Liste ist vollständig und nennt nur Dienstleister, mit denen ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO tatsächlich besteht.

Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter
AnbieterRolleOrt der VerarbeitungGrundlage bei DrittlandbezugVertrag
Supabase Inc. (USA)Datenbank, Authentifizierung, DateispeicherAWS eu-central-1, Frankfurt am Main (Deutschland)Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs 2 lit c DSGVO für den administrativen Zugriff der US-Gesellschaftsupabase.com/legal/dpa
Resend (USA)Versand von Systemmails: Bestätigung, Passwort-Zurücksetzen, BenachrichtigungenVersand aus der EU-Region Irland (eu-west-1), in der die Domain zvitly.io verifiziert ist. Kontodaten, Zustellmetadaten und Protokolle: USAAngemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO — Resend ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert. Ergänzend enthält das DPA die Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs 2 lit c DSGVO; Vertragsstatut und Gerichtsstand Irlandresend.com/legal/dpa
Hostinger International Ltd. (Zypern, EU)Hosting der AnwendungEuropäische UnionKeine Drittlandübermittlunghostinger.com/legal/dpa
Amazon Web Services (Amazon Bedrock)Automatische Erkennung hochgeladener Belegbilder: Aussteller, Datum, Beträge, Steuersatz und KategorievorschlagRechenzentren in der EU — EU-Inferenzprofil, Ausgangsregion eu-central-1, Frankfurt am Main (Deutschland)Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs 2 lit c DSGVO im Auftragsverarbeitungsvertrag des Anbieters für einen administrativen Zugriff aus dem US-Konzernd1.awsstatic.com/legal/aws-dpa/aws-dpa.pdf

Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32)

Art. 32 DSGVO verlangt Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sind — und er verlangt, dass sie umgesetzt und nicht bloß geplant sind. Die folgende Aufstellung beschreibt deshalb ausschließlich das, was im Produkt tatsächlich in Betrieb ist.

Umgesetzte technische und organisatorische Maßnahmen
BereichMaßnahmeUmsetzung
ZugangskontrolleAuthentifizierungAnmeldung mit E-Mail und Passwort. Passwörter werden ausschließlich als Hash gespeichert und sind für uns nicht lesbar. Die Mindestlänge von acht Zeichen wird serverseitig erzwungen, nicht nur im Formular.
ZugangskontrolleZwei-Faktor-AuthentifizierungIm Konto lässt sich eine TOTP-basierte Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren. Ist sie aktiv, verlangt jede Anmeldung zwingend den zweiten Faktor; das Abschalten eines bestätigten Faktors ist nur aus einer bereits mit dem zweiten Faktor bestätigten Sitzung möglich.
ZugriffskontrolleMandantentrennungJede Tabelle des Anwendungsschemas hat Row Level Security aktiviert — die Trennung liegt in der Datenbank selbst, nicht nur im Anwendungscode. Der Zugriff läuft über eine Prüffunktion, die ausschließlich aktive Mitgliedschaften eines weder gesperrten noch gelöschten Mandanten zulässt. Die Mandantenkennung stammt immer aus der Sitzung, niemals aus der Anfrage — auch dann nicht, wenn sie mitgeschickt wird.
ZugriffskontrolleDateienBelege, Kontoauszüge, Rechnungen und Exporte liegen in nicht-öffentlichen Speicherbereichen; der Zugriff ist über dieselbe Mandantenprüfung auf den Ordner Ihres Mandanten beschränkt. Uploads sind auf erlaubte Dateitypen und Größen begrenzt.
ZugriffskontrolleAdministrativer ZugangDer Zugang zur internen Verwaltungsoberfläche verlangt drei voneinander unabhängige Bedingungen: eine freigeschaltete Funktion, ein Administratorkennzeichen, das nur unmittelbar in der Datenbank gesetzt werden kann, und eine mit dem zweiten Faktor bestätigte Sitzung. Fehlt eine davon, wird der Zugriff abgelehnt.
NachvollziehbarkeitProtokollierung administrativer ZugriffeJede administrative Aktion wird mit Zeitpunkt, handelnder Person, betroffenem Mandanten, IP-Adresse und Ergebnis festgehalten — auch der fehlgeschlagene Versuch. Kann das Protokoll nicht geschrieben werden, schlägt die Aktion fehl; einen Weg daran vorbei gibt es nicht. Über die Anwendungsschnittstelle ist das Protokoll weder änderbar noch löschbar.
ÜbertragungskontrolleVerschlüsselung bei der ÜbertragungAusschließlich TLS/HTTPS — zwischen Browser und Anwendung, zwischen Anwendung, Datenbank, Dateispeicher und dem Dienst für die Belegerkennung sowie beim Versand jeder E-Mail. Für den Mailversand ist die Transportverschlüsselung auf «erzwungen» gestellt: Nimmt der empfangende Server keine verschlüsselte Verbindung an, wird die Nachricht nicht zugestellt, statt unverschlüsselt zu gehen. Vertraulichkeit geht hier bewusst vor Zustellrate.
SpeicherkontrolleVerschlüsselung im RuhezustandDatenbank und Dateispeicher liegen bei Supabase auf AWS in der Region eu-central-1 (Frankfurt am Main) und sind auf Plattformebene verschlüsselt gespeichert.
EingabekontrollePrüfung eingehender DatenAlle schreibenden Aufrufe der Programmierschnittstelle prüfen Typ und Inhalt der Felder serverseitig. Jede verändernde Anfrage prüft zusätzlich die Herkunft und wird bei fremder Herkunft abgelehnt — Schutz vor Anfragen, die eine fremde Website im Namen einer angemeldeten Person auslöst.
MissbrauchsabwehrBegrenzung der AnfragenRegistrierung und Passwort-Zurücksetzen sind auf fünf Anfragen je fünfzehn Minuten pro IP-Adresse und eine Anfrage je sechzig Sekunden pro E-Mail-Adresse begrenzt. Fehlt der dafür nötige Serverschlüssel, wird die Aktion blockiert statt ungeschützt zugelassen.
PseudonymisierungZählerdaten der MissbrauchsabwehrFür diese Begrenzung werden weder IP- noch E-Mail-Adresse im Klartext gespeichert, sondern nur als HMAC-SHA256 mit einem serverseitigen Geheimnis, das nicht in der Datenbank liegt. Aus dem Datenbestand allein lässt sich daher nicht ablesen, wer sich angemeldet hat.
KontenschutzSchutz vor KontoübernahmeAnmeldung und Passwort-vergessen antworten unabhängig davon, ob es die Adresse gibt — aus der Antwort lässt sich nicht ableiten, welche E-Mail-Adressen registriert sind. Ein Passwortwechsel ohne Kenntnis des bisherigen Passworts ist nur innerhalb von fünfzehn Minuten nach Bestätigung des E-Mail-Links möglich; eine alte, offen gebliebene Sitzung genügt dafür nicht.
Trennung der SchlüsselUmgang mit GeheimnissenDer Datenbankschlüssel, der die Mandantentrennung umgehen kann, existiert nur serverseitig und ist durch zwei voneinander unabhängige Sperren gegen eine Auslieferung an den Browser gesichert. Verwendet wird er ausschließlich über die protokollierende Verwaltungsschicht.
VerfügbarkeitSicherung und WiederherstellungDie Datenbank wird auf Plattformebene täglich automatisch gesichert.
LöschungAnonymisierung von KontenFür Konten steht eine Anonymisierung bereit, die Name, E-Mail, Telefon, Anschrift, Zugangsdaten zu Behördenportalen und Bankverbindungen unwiderruflich überschreibt und die aufbewahrungspflichtigen Belege ohne Personenbezug zurücklässt. IP-Adressen in den Protokollen werden dabei mit überschrieben.

Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

Wird uns eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, die Ihre Daten betrifft, informieren wir Sie unverzüglich, wie es Art. 33 Abs 2 DSGVO verlangt. «Unverzüglich» heißt hier ohne schuldhaftes Zögern und in der Praxis innerhalb von 24 Stunden ab unserer Kenntnis — damit Ihnen von Ihrer eigenen Frist von 72 Stunden genug übrig bleibt.

Was wir tun

  1. Den Vorfall eindämmen und seinen Umfang feststellen.
  2. Sie als Verantwortlichen benachrichtigen — mit Art des Vorfalls, betroffenen Datenkategorien, ungefährer Zahl der betroffenen Personen, wahrscheinlichen Folgen und den ergriffenen Maßnahmen (Art. 33 Abs 3 DSGVO).
  3. Angaben nachliefern, die zum Zeitpunkt der ersten Meldung noch nicht feststanden — eine gestufte Meldung ist zulässig und bei größeren Vorfällen der Regelfall.
  4. Den Vorfall bei uns dokumentieren und die Ursache beheben.

Meldeweg in Österreich: Online-Formular oder PDF-Formular der Datenschutzbehörde, alternativ per E-Mail an dsb@dsb.gv.at oder postalisch an die Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40–42, 1030 Wien.

Betroffenenrechte in der Praxis

Anfragen betroffener Personen richten sich an Sie, weil Sie der Verantwortliche sind. Unsere Aufgabe ist, Ihnen die Erfüllung möglich zu machen. Diese Tabelle sagt für jedes Recht, was Sie selbst im Konto tun können und wofür Sie uns brauchen.

Betroffenenrechte und ihre Umsetzung in Zvitly
RechtNormSo setzen Sie es um
AuskunftArt. 15 DSGVOKunden-, Rechnungs- und Belegdaten sehen Sie im Konto und können sie von dort zusammenstellen. Für Daten, die nur in Systemprotokollen liegen, fragen Sie uns an — wir liefern sie Ihnen zu.
BerichtigungArt. 16 DSGVOStammdaten Ihrer Kunden und Lieferanten ändern Sie unmittelbar im Konto.
LöschungArt. 17 DSGVODatensätze ohne Buchhaltungsbezug löschen Sie selbst. Für Belege und Rechnungen greift die Aufbewahrungspflicht — siehe Löschkonzept.
Einschränkung der VerarbeitungArt. 18 DSGVOAuf Ihre Weisung sperren wir einzelne Datensätze für die weitere Verarbeitung.
DatenübertragbarkeitArt. 20 DSGVOEinen Export der zu einer betroffenen Person gespeicherten Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format stellen wir Ihnen auf Anfrage bereit.
WiderspruchArt. 21 DSGVODer Widerspruch richtet sich an Sie. Was daraus folgt — Sperren oder Löschen —, führen wir auf Ihre Weisung aus.

Löschkonzept

Wie lange Daten bleiben, entscheidet nicht der Geschmack, sondern der Zweck und das Gesetz. Für Buchhaltungsdaten ist das Gesetz strenger als der Wunsch nach Löschung — und es geht vor.

Was wann gelöscht wird
DatenkategorieLöschungGrund
Belege, Rechnungen, Buchungen, MeldungenSieben Jahre ab dem Schluss des Kalenderjahres, für das die letzte Eintragung erfolgt ist — danach Löschung.§ 132 BAO; Art. 17 Abs 3 lit b DSGVO lässt die Löschpflicht insoweit zurücktreten.
Kunden- und Lieferantenstammdaten ohne BelegbezugAuf Ihre Weisung sofort.Keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht.
Hochgeladene Dateien: Belegbilder, KontoauszügeWie die zugehörigen Buchhaltungsdaten.Bestandteil des Belegs.
Zugangsdaten zu Behördenportalen, BankverbindungenSofort beim Trennen der Verbindung oder bei Anonymisierung des Kontos.Keine Aufbewahrungspflicht bei hohem Risiko — Datenminimierung nach Art. 5 Abs 1 lit c.
Protokoll administrativer ZugriffeWird nicht gelöscht; der Personenbezug (IP-Adresse) wird bei einer Anonymisierung überschrieben.Nachweisfunktion nach Art. 28 Abs 3 lit h und Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs 2.
Zählerdaten der MissbrauchsabwehrRollierend nach Ablauf des jeweiligen Zeitfensters; ohnehin nur als Hash gespeichert.Zweck entfällt.
Konto nach VertragsendeAnonymisierung: Der Personenbezug wird überschrieben, aufbewahrungspflichtige Belege bleiben ohne Personenbezug bestehen.Auflösung des Konflikts zwischen Art. 17 DSGVO und § 132 BAO.

Die Fristen für Daten, die Zvitly als Verantwortlicher verarbeitet — Konto, Kontakt, Website —, stehen in der Datenschutzerklärung. Datenschutzerklärung

Übermittlung in Drittländer

Ihre Buchhaltungsdaten verlassen die Europäische Union nicht. Datenbank und Dateien liegen in Frankfurt am Main, die Anwendung auf EU-Servern, die automatische Belegerkennung läuft über ein Inferenzprofil von Amazon Web Services, das die Verarbeitung auf Rechenzentren in der EU beschränkt, und Systemmails werden aus der EU-Region Irland (eu-west-1) versendet, in der die Domain zvitly.io verifiziert ist. Ein Drittlandbezug besteht ausschließlich für Betriebsdaten von Anbietern, die US-Gesellschaften sind oder einem US-Konzern angehören: bei Supabase und Amazon Web Services für den administrativen Zugriff des jeweiligen Anbieters auf die eigene Plattform, bei Resend für Kontodaten, Zustellmetadaten und Protokolle — also für die Angabe, DASS eine Nachricht zugestellt wurde, nicht für Belege, Rechnungen oder die Daten Ihrer Kunden.

Diese Übermittlungen sind auf Grundlage der DSGVO zulässig — nicht bloß geduldet. Resend ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert, für das die Europäische Kommission am 10. Juli 2023 einen Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO gefasst hat; eine Übermittlung auf dieser Grundlage bedarf keiner zusätzlichen Genehmigung einer Aufsichtsbehörde. Unabhängig davon enthalten die Auftragsverarbeitungsverträge aller drei Anbieter die Standardvertragsklauseln der Kommission nach Art. 46 Abs 2 lit c DSGVO, ergänzt um technische Maßnahmen: erzwungene Transportverschlüsselung, Verschlüsselung im Ruhezustand sowie Speicherung und Verarbeitung in der EU. Für den Vertrag mit Resend gelten irisches Recht und irische Gerichtsstände.

Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35)

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO ist nicht immer nötig. Erforderlich ist sie, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt — insbesondere bei systematischer und umfassender Bewertung persönlicher Aspekte, bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien nach Art. 9 oder bei systematischer weiträumiger Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.

Für den typischen Einsatz von Zvitly — die Buchhaltung eines Einzel- oder Kleinunternehmens — ist nach unserer Einschätzung keine DSFA erforderlich:

  • Es findet keine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung und kein Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO statt.
  • Besondere Kategorien nach Art. 9 sind nicht vorgesehen und werden nicht abgefragt.
  • Die Verarbeitung ist auf die Geschäftsvorfälle eines einzelnen Unternehmens beschränkt und damit nicht «umfangreich» im Sinne des Erwägungsgrundes 91.

Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 Abs 2)

Als Auftragsverarbeiter führen wir ein eigenes Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, die wir im Auftrag von Verantwortlichen ausführen (Art. 30 Abs 2 DSGVO). Es enthält:

Inhalt unseres Verzeichnisses nach Art. 30 Abs 2
Vorgeschriebener InhaltBei Zvitly
lit a — Name und Kontaktdaten des Auftragsverarbeiters und jedes Verantwortlichen, für den er tätig istUnsere Daten stehen im Impressum; die Verantwortlichen sind unsere Kundinnen und Kunden, erfasst über deren Kontodaten.
lit b — Kategorien der im Auftrag durchgeführten VerarbeitungenSpeicherung und Verarbeitung von Buchhaltungs-, Rechnungs-, Beleg- und Bankdaten, automatische Erkennung hochgeladener Belegbilder sowie Versand von Systemmails.
lit c — Übermittlungen in Drittländer samt GarantienWie im Abschnitt «Übermittlung in Drittländer» beschrieben.
lit d — Allgemeine Beschreibung der Maßnahmen nach Art. 32 Abs 1Wie im Abschnitt «Technische und organisatorische Maßnahmen» beschrieben.

Die Ausnahme des Art. 30 Abs 5 DSGVO für Unternehmen unter 250 Beschäftigten greift hier nicht: Die Verarbeitung erfolgt nicht nur gelegentlich. Auf Anfrage stellen wir das Verzeichnis der Aufsichtsbehörde und Ihnen zur Verfügung.

Nachweis und Kontrolle

Art. 28 Abs 3 lit h DSGVO gibt Ihnen das Recht, die Einhaltung dieses Vertrags zu überprüfen. Wir erfüllen es in dieser Reihenfolge — von der leichtesten zur eingreifendsten Form:

  1. Selbstauskunft: Diese Seite und der AVV beschreiben Verarbeitung und Maßnahmen. Für die meisten Prüfungen genügt das.
  2. Schriftliche Auskunft: Auf konkrete Fragen antworten wir innerhalb von 30 Tagen in Textform, einschließlich Nachweisen zu einzelnen Maßnahmen.
  3. Vor-Ort-Prüfung: nach Ankündigung mit angemessener Frist, während der üblichen Geschäftszeiten, höchstens einmal jährlich und ohne Störung des Betriebs — durch Sie oder einen von Ihnen beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer, der kein Wettbewerber von uns ist. Anlassbezogene Prüfungen nach einem Vorfall bleiben davon unberührt.

Zertifikate Dritter — etwa ISO 27001 oder ein SOC-2-Bericht — liegen für Zvitly selbst nicht vor. Für die eingesetzten Dienstleister sind sie über deren Vertrauensportale einsehbar.

Ihre eigenen Pflichten als Unternehmer

Der AVV mit uns ist ein Baustein Ihrer Compliance, nicht die ganze. Die folgenden sechs Fragen sind die, die uns tatsächlich gestellt werden — mit den Antworten, die für ein österreichisches Klein- oder Einzelunternehmen gelten.

Brauche ich als Ein-Personen-Unternehmen ein eigenes Verarbeitungsverzeichnis?
Meistens ja. Die Ausnahme des Art. 30 Abs 5 DSGVO für Unternehmen unter 250 Beschäftigten entfällt schon dann, wenn die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt — laufende Kunden-, Rechnungs- oder Mitarbeiterdaten sind genau das. Für eine typische Einzelfirma bleibt das Verzeichnis kurz: ein bis zwei Seiten für Buchhaltung, Kundenverwaltung und, falls vorhanden, Lohnverrechnung.
Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Für die meisten Einzelunternehmen nein. Art. 37 Abs 1 DSGVO verlangt ihn bei Behörden, bei umfangreicher regelmäßiger und systematischer Überwachung als Kerntätigkeit oder bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien nach Art. 9. Gewöhnliche Buchhaltung erfüllt keinen dieser Fälle. Österreich hat insoweit keine zusätzliche nationale Schwelle eingeführt.
Was muss ich meinen eigenen Kunden sagen?
Sie brauchen eine eigene Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO — auf Ihrer Website und überall dort, wo Sie Daten erheben. Dazu gehört der Hinweis, dass Sie einen IT-Dienstleister als Auftragsverarbeiter einsetzen. Zvitly namentlich zu nennen ist zulässig und üblich, aber nicht zwingend; die Kategorie «IT- und Softwaredienstleister» genügt.
Wie schnell muss ich auf eine Auskunftsanfrage reagieren?
Unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats ab Eingang (Art. 12 Abs 3 DSGVO). Bei komplexen Anfragen können Sie um zwei Monate verlängern, müssen die betroffene Person darüber aber innerhalb des ersten Monats informieren. Die Auskunft ist grundsätzlich unentgeltlich.
Was, wenn mir selbst Daten abhandenkommen — etwa der Laptop?
Dann sind Sie meldepflichtig, nicht wir: 72 Stunden ab Ihrer Kenntnis, an die Datenschutzbehörde, sofern ein Risiko wahrscheinlich ist. Ein verschlüsseltes Gerät mit starkem Passwort senkt das Risiko erheblich und kann die Meldepflicht entfallen lassen — dokumentieren Sie diese Beurteilung schriftlich, denn die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs 2 DSGVO trifft Sie.
Brauche ich AVVs auch mit anderen Dienstleistern?
Ja — mit jedem, der in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet: Lohnverrechnung, Webhoster, Newsletter-Werkzeug, Cloud-Speicher, externe IT-Betreuung. Der Steuerberater ist ein Sonderfall: Er handelt bei der Erfüllung eigener Berufspflichten als eigener Verantwortlicher, nicht als Auftragsverarbeiter. Ein fehlender AVV gehört zu den häufigsten Prüfungsbefunden überhaupt.

Kurze Checkliste

  • AVV mit Zvitly geschlossen.
  • AVVs mit allen weiteren Dienstleistern geschlossen.
  • Eigenes Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 Abs 1 angelegt.
  • Eigene Datenschutzerklärung nach Art. 13 veröffentlicht.
  • Geprüft, ob ein Datenschutzbeauftragter oder eine DSFA nötig ist — und das Ergebnis notiert.
  • Festgelegt, wer bei einem Vorfall was tut, und die Frist von 72 Stunden notiert.

Diese Übersicht ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Zvitly ist weder Steuerberater noch Rechtsanwalt.

Kontakt und Stand

Fragen zur Auftragsverarbeitung, Anforderung des AVV, Meldung eines Vorfalls oder Unterstützung bei einer Betroffenenanfrage richten Sie bitte an die unten genannte Adresse, mit dem Stichwort «Datenschutz» im Betreff. Einen Datenschutzbeauftragten hat Zvitly nicht bestellt — die Voraussetzungen des Art. 37 Abs 1 DSGVO liegen nicht vor. Anfragen beantwortet die Geschäftsführung.

Kontakt und Offenlegung
Firma
WENEXUS Consulting GmbH
Anschrift
Fleischmarkt 14/5a
1010 Wien
Österreich

Diese Fassung gilt ab dem oben genannten Stand und ersetzt alle früheren. Rechtlich verbindlich ist die deutsche Fassung.

Rechtlich verbindlich ist die deutsche Fassung dieses Dokuments. Übersetzungen dienen ausschließlich der Verständlichkeit und begründen keine eigenen Rechte; bei Abweichungen gilt der deutsche Text.

Fragen zu diesen Dokumenten?

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