SVS: zwei Zahlen, die du ab dem ersten Jahr kennen solltest
Selbstständige zahlen aus eigener Tasche 18,5 % Pensions- und 6,8 % Krankenversicherung — zusammen 25,3 % der Beitragsgrundlage. Die Grundlage der ersten Jahre nimmt die SVS aus dem drittvorangegangenen Jahr; sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt, wird rückwirkend nachbemessen. Diese Nachbemessung ist kein Fehler.
Die zwei Sätze, aus denen der Beitrag besteht
Im Gesetz stehen 7,65 % Kranken- und 22,8 % Pensionsversicherung — das sind die vollen Sätze. Die versicherte Person selbst leistet 6,8 % und 18,5 %; den Rest (0,85 % und 4,3 %) trägt der Bund. Zu rechnen ist daher mit 25,3 %, nicht mit 30,45 %. Das sind nicht alle Zahlungen an die SVS: dazu kommen Unfallversicherung und Selbständigenvorsorge — deren Sätze stehen in anderen Gesetzen und werden hier nicht genannt.
Woher die Grundlage des laufenden Jahres kommt
Die vorläufige monatliche Beitragsgrundlage ist die Grundlage des drittvorangegangenen Kalenderjahres, geteilt durch die Beitragsmonate und vervielfacht mit den Aufwertungszahlen des laufenden und der beiden vorangegangenen Jahre. Bestand vor drei Jahren keine Pflichtversicherung, gilt die Mindestbeitragsgrundlage. Unter die Mindest- und über die Höchstbeitragsgrundlage darf sie in keinem Fall.
Warum später eine Rechnung für die Vergangenheit kommt
Sobald der Einkommensteuerbescheid für dieses Jahr vorliegt, tritt die endgültige Beitragsgrundlage an die Stelle der vorläufigen — die Differenz wird nachverrechnet. Es gibt einen zweiten Grund, warum der Betrag höher ausfällt als erwartet: die im Beitragsjahr vorgeschriebenen Beiträge werden der Grundlage HINZUGERECHNET. Die Grundlage liegt damit fast immer über dem Gewinn, den die eigene Buchhaltung zeigt.
Die Nachbemessung ist weder Strafe noch Buchhaltungsfehler. Sie ist der normale Lauf des Gesetzes: die ersten Vorschreibungen waren eine Akontozahlung.
Wie man die Überraschung vermeidet
Die vorläufige Grundlage lässt sich auf Antrag ändern — hinauf wie herab —, wenn die Einkünfte des laufenden Jahres wesentlich von jenen des drittvorangegangenen abweichen. Der Antrag ist bis zum Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres möglich, und neuerlich, wenn sich die Einschätzung ändert. Die Grundlage rechtzeitig hinaufzusetzen ist fast immer günstiger, als eine Nachbemessung für mehrere Jahre auf einmal zu bekommen.
Wie viel zurücklegen
25,3 % sind der Anteil an der GRUNDLAGE, nicht am Gewinn — und die Grundlage übersteigt den Gewinn um die Beiträge selbst. Eine Rücklage, die aus «Einnahmen minus Ausgaben» gerechnet wird, ist deshalb systematisch zu niedrig. Zvitly rechnet die Grundlage nach dieser Regel und zeigt die Differenz zwischen dem, was jetzt vorgeschrieben ist, und dem, was voraussichtlich nachkommt.
Häufige Fragen
Quellen
- § 27 GSVG — Anteil der versicherten Person: 6,8 % Kranken- und 18,5 % Pensionsversicherung (Fassung in Kraft seit 01.01.2020)
- § 25a GSVG — vorläufige Beitragsgrundlage: drittvorangegangenes Jahr, Neuzugangsgrundlage in der Krankenversicherung und Änderung auf Antrag (Fassung in Kraft seit 01.01.2016)
- § 25 GSVG — die endgültige Beitragsgrundlage tritt an die Stelle der vorläufigen (Abs 6) und enthält die Beiträge selbst (Abs 2 Z 2), Fassung in Kraft seit 01.01.2017
Rechtsgrundlage im RIS geprüft — der amtlichen Rechtsdatenbank des Bundes. Stand: Datum der letzten Aktualisierung.
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