Die Grenze von 55.000 € sieht zwei Jahre an, nicht eines
Nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 wird die Kleinunternehmerbefreiung am Vorjahr und am laufenden Jahr zugleich gemessen. Ein Überschreiten um bis zu 10 % — also bis 60.500 € — trägt die Norm mit: die Befreiung gilt bis zum Ende des Kalenderjahres. Über 10 % fällt sie ab dem Zeitpunkt des Überschreitens weg, nicht rückwirkend für das ganze Jahr.