Die Registrierkasse beginnt bei 15.000 €, und die Karte zählt als Barumsatz
§ 131b BAO knüpft die Registrierkassenpflicht an einen Jahresumsatz von 15.000 € je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500 € im Jahr übersteigen. Die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte zählt für diese Grenze als BARUMSATZ. Die Pflicht tritt mit Beginn des viertfolgenden Monats nach jenem Zeitraum ein, in dem die Grenzen erstmals überschritten wurden.